- Glossar
- Recht auf Vergessenwerden
Recht auf Vergessenwerden
Der geläufige Name für das Recht auf Löschung nach der DSGVO — dasselbe Recht, kein eigenständiges.
„Recht auf Vergessenwerden“ ist die geläufige Bezeichnung für das Recht auf Löschung nach der DSGVO (Artikel 17). Es ist dasselbe Recht und kein eigenständiges: In bestimmten Lagen können Sie von einer Organisation die Löschung der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Ob die Löschung greift, hängt von den Umständen ab. Dieses Recht drückt einen Grundsatz aus, der älter ist als der Text, der ihn formuliert: die Bestimmung über das eigene Bild und die eigene Privatsphäre, die als grundlegend anerkannt ist. Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.