Glossar
Begriffe rund um Datenschutz und Datenrechte, erklärt
Klare, verständliche Definitionen der Begriffe, die Ihnen begegnen, wenn Sie Ihren eigenen digitalen Fußabdruck betrachten und Ihre Datenrechte wahrnehmen.
- Auskunftsantrag (DSAR)
- Ihr Recht, von einer Organisation eine Kopie der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen.
- DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)
- Das Datenschutzrecht, das Menschen Rechte über ihre personenbezogenen Daten gibt.
- Personenbezogene Daten
- Jede Information, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person bezieht.
- Datenhändler (Datenbroker)
- Ein Unternehmen, das personenbezogene Informationen über Menschen sammelt und verkauft.
- Recht auf Löschung
- Ihr Recht, unter bestimmten Umständen von einer Organisation die Löschung der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen.
- Online-Kennung
- Eine Angabe — etwa eine IP-Adresse oder eine Gerätekennung —, die Sie online herausheben kann.
- Recht auf Vergessenwerden
- Der geläufige Name für das Recht auf Löschung nach der DSGVO — dasselbe Recht, kein eigenständiges.
- Einwilligung
- Eine freiwillige, für den bestimmten Fall erteilte, informierte und unmissverständliche Zustimmung zu einer bestimmten Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten.
- Verantwortlicher
- Die Organisation, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entscheidet.
- Datenschutzaufsichtsbehörde
- Die staatliche Stelle, die das Datenschutzrecht überwacht und Beschwerden bearbeitet; in Deutschland gibt es dafür Behörden von Bund und Ländern.