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Ihre Datenrechte
Auskunftsantrag (DSAR): So erfahren Sie, was ein Unternehmen über Sie gespeichert hat
Ein Leitfaden in klarer Sprache zu dem Recht, mit dem Sie von jeder Organisation eine Kopie der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen können — und wie Sie es selbst wahrnehmen.
Kurz gesagt
Ein Auskunftsantrag (DSAR) ist Ihr Recht nach der DSGVO, von einer Organisation eine Kopie der personenbezogenen Daten zu verlangen, die sie über Sie gespeichert hat. Sie stellen einen kurzen, schriftlichen Antrag; die Organisation muss in der Regel innerhalb eines Monats und meist kostenfrei antworten und erklären, welche Daten sie zu welchem Zweck verarbeitet.
Was ein Auskunftsantrag ist
Mit einem Auskunftsantrag können Sie von einer Organisation die Bestätigung verlangen, ob sie personenbezogene Daten über Sie verarbeitet, und, falls ja, eine Kopie dieser Daten samt Informationen darüber erhalten, wie und zu welchem Zweck sie genutzt werden. Es ist eines der grundlegenden Rechte, die das Datenschutzrecht jeder Person zugesteht.
Nach der DSGVO (Artikel 15) erstreckt sich das Auskunftsrecht auf Ihre personenbezogenen Daten — im weiten Sinne jede Information, die sich auf Sie als identifizierte oder identifizierbare Person bezieht. Dazu zählt das Naheliegende wie Ihr Name und Ihre Kontaktdaten, aber auch das weniger Offensichtliche wie Aufzeichnungen über Ihre Aktivität oder Notizen, die eine Organisation zu Ihnen angelegt hat.
Ein Recht, das älter ist als das Gesetz
Das Recht zu wissen, was eine Organisation über Sie gespeichert hat, entspringt keiner Verordnung: Es folgt aus Würde und Privatsphäre, die als grundlegende Menschenrechte anerkannt sind — lange bevor es moderne Datenschutzgesetze gab. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948, Artikel 12) und die Konvention 108 des Europarats haben den Schutz der Privatsphäre in ein gemeinsames Fundament der Menschheit eingeschrieben — ein Fundament, dem Rechtsordnungen und selbst Verfassungen dienen, statt es zu schaffen.
So gesehen erfindet die DSGVO (Artikel 15) Ihr Auskunftsrecht nicht, sondern regelt seine Ausübung. Das Gesetz ist die Auslegung eines Rechts, das ihm vorausgeht, und die Pflichten, die Unternehmen auferlegt werden, bestehen, um dieses Recht tatsächlich nutzbar zu machen. Ein Auskunftsantrag ist deshalb weniger eine vom Gesetz gewährte Gunst als das konkrete Werkzeug eines Rechts, das Ihnen bereits gehört.
In diesem Rahmen steht OSINTA: kein Rechtsdienst, sondern ein sicheres Werkzeug, das Ihnen hilft, dieses Recht auszuüben — und dabei ausschließlich mit frei zugänglichen Open-Source-Daten arbeitet, beschränkt auf Ihren eigenen Fußabdruck.
So stellen Sie einen Antrag
Sie brauchen weder ein besonderes Formular noch einen Anwalt. Eine kurze schriftliche Nachricht — per E-Mail oder Brief —, aus der klar hervorgeht, dass Sie Ihre personenbezogenen Daten verlangen, genügt. Geben Sie genug Angaben, damit die Organisation Ihre Daten auffinden und Ihre Identität bestätigen kann.
- Richten Sie den Antrag an die Organisation und nutzen Sie, falls vorhanden, deren Kontakt für Datenschutz.
- Machen Sie deutlich, dass Sie einen Antrag auf Auskunft zu Ihren personenbezogenen Daten stellen.
- Beschreiben Sie, welche Informationen Sie suchen, falls Sie etwas Bestimmtes im Sinn haben.
- Bewahren Sie eine datierte Kopie dessen auf, was Sie absenden.
Was Sie im Gegenzug erwarten können
Die Organisation hat in der Regel einen Monat Zeit, um zu antworten, und darf in den meisten Fällen kein Entgelt verlangen. Sie muss eine Kopie Ihrer Daten sowie eine Erklärung bereitstellen, wie diese genutzt werden.
Ist Ihr Antrag komplex, kann die Organisation die Frist um zwei weitere Monate verlängern, muss Sie darüber aber innerhalb des ersten Monats unterrichten. Bestimmte Informationen dürfen aufgrund eng begrenzter Ausnahmen zurückgehalten werden. Sind Sie mit der Antwort nicht zufrieden, haben Sie das Recht, sich an die für Sie zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden.
Häufig gestellte Fragen
Innerhalb welcher Frist muss eine Organisation antworten?
In der Regel innerhalb eines Monats ab dem Tag, an dem sie Ihren Antrag erhält und Ihre Identität bestätigt. Bei komplexen Anträgen kann die Frist verlängert werden; in diesem Fall muss die Organisation Sie darüber innerhalb des ersten Monats unterrichten.
Kostet das etwas?
In den meisten Fällen ist ein Auskunftsantrag kostenfrei. Ein angemessenes Entgelt darf eine Organisation nur in eng begrenzten Fällen verlangen, etwa bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen.
Was kann ich tun, wenn ein Unternehmen nicht antwortet?
Antwortet eine Organisation nicht oder lehnt sie ohne triftigen Grund ab, können Sie sich mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.
Verwandte Begriffe
Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung ziehen Sie am besten eine qualifizierte Fachperson hinzu.
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